Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
1. Gegenstand des Auftrags
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst die Konvertierung von bereitgestellten Rechnungsdaten in standardisierte Formate (XRechnung, ZUGFeRD).
2. Dauer des Auftrags
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden.